Gefährdungsbeurteilung psychische Gesundheit

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesundheitliche (insbesondere auf psychischer Ebene) Gefährdung Ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Ab wann ist eine psychische Belastung als Gefährdung zu beurteilen und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind erforderlich?

Da psychische Belastungen und Gefährdungen nicht immer im beruflichen Alltag erkennbar und sichtbar sind, kommen sie teilweise nie oder erst bei Erkrankung oder Kündigung zum Vorschein.

Eine ideale Grundlage und Möglichkeit Ihren Beschäftigten die richtigen Fragen zu stellen und relevante Informationen zu den bestehenden Gefährdungen zu erhalten ist eine Mitarbeiterbefragung, welche die Anonymität, Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.

Mein Angebot für Sie:

  • Informationen über Untersuchungsmethoden und das generelle Vorgehen im eigenen Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erhebung der „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung"
  • Auswertung der Erhebungszahlen und Eruierung von Belastungen, die bei der überwiegenden Anzahl von Mitarbeitern zu negativen Beanspruchungsfolgen und Gefährdungen der Gesundheit führen
  • Implementierung eines tragfähigen betrieblichen Gesundheitsmanagements

 

Gesetzliche Grundlage seit 2013:

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

Zweiter Abschnitt - Pflichten des Arbeitgebers (§§ 3 - 14)

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.