Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Jeder Arbeitgeber ist gemäß Sozialgesetz zum Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) verpflichtet, wenn einer seiner Beschäftigten im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

Betriebliches Eingliederungsmanagement lohnt sich für alle Beteiligten. Dennoch warten Unternehmen viel zu oft ab, ob sich die Situation wieder von selbst verbessert. Der Aufwand, hier etwas zu tun, wird völlig überschätzt, die Vorteile werden dagegen kaum angemessen wahrgenommen.

Durch frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Angestellten sowie die Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit,
  • Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit,
  • Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Erwerbsunfähigkeit.

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl der Mitarbeiter als auch des Arbeitgebers.

 

Mein Angebot für Sie:

  • Unterstützung beim BEM-Verfahren unter Teilnahme aller Beteiligten
  • Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit ggf. mit Aussage einer berufsbezogenen Diagnostik (ida, Melba, IMBA)
  • Erstellung eines Konzepts zur schnellst möglichen Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
  • Abschätzung der nötigen Leistungen oder Hilfen um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
  • Zeit- und Kostenersparnis durch schnelle Klärung der Sachlage

 

 

Gesetzliche Grundlage seit 2004:

Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch § 84 Abs. 2 SGB IX Prävention

(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).